Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(gültig ab 24.11.2003)

1. Anwendungsbereich:
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden bei allen - gleichgültig in welcher Form geschlossen - Geschäften, bei denen wir als Verkäufer fungieren, uneingeschränkt Anwendung. Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Käufers, die von uns nicht schriftlich anerkannt wurden, werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie mit unseren Bedingungen vereinbar wären, sowie auch dann nicht, wenn wir derartige Bedingungen des Käufers widerspruchslos hingenommen haben.

2. Preise:
Die von uns angegebenen Preise sind ungeachtet der Bindung des Käufers an den Vertrag freibleibend. Wir sind berechtigt, die zum Zeitpunkt unserer Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Die von uns empfohlenen Wiederverkäufer- und Verbraucherpreise sind unverbindlich, nicht kartellierte Richtpreise.

3. Lieferung:
Wir schließen keine Kaufverträge unter einem Netto-Warenwert von € 25,-. Wir sind berechtigt in Teillieferungen zu leisten und der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferung anzunehmen. Ist eine Lieferfrist nicht besonders festgelegt, so hat die Abnahme der Ware prompt zu erfolgen, jedoch bedeutet dies nicht, dass wir zur prompten Lieferung verpflichtet sind. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind wir berechtigt, bei Nichtabnahme innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag bezüglich der nicht gelieferten Menge ohne Nachfristsetzung bzw. -gewährung zurückzutreten. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, für die Dritte ursächlich sind. Höhere Gewalt: Wenn wir durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Unterbrechung der Verbindung, behördliche Verfügung usw., an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, so werden wir von diesen Verpflichtungen für die Dauer dieser Verhinderung frei. Wir werden den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Bei Warenknappheit haben wir die Wahl die Lieferfristen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass deswegen der Käufer Ansprüche welcher Art immer gegen uns geltend machen kann. Der Transport von Lieferungen unter einem Netto-Rechnungsbetrag von € 290,- erfolgt stets auf Rechnung des Käufers (siehe Tabelle Versand- und Transporttarife). Erst ab einem Netto-Rechnungsbetrag von € 290,- wird versandkostenfrei an die angegebene Lieferadresse geliefert. Die Wahl der Transportart und des Frachtweges bleibt immer uns vorbehalten. Stets erfolgt der Transport auf Gefahr des Käufers, wenn nicht die Beförderung durch unser Unternehmen selbst vorgenommen wird. Sofern die Ware lagernd ist garantieren wir eine Zustellung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse - innerhalb Österreichs - binnen 48 Stunden nach Einlangen der Bestellung.
Versand ins Ausland:
Lieferungen erfolgen im Postversand ausschließlich gegen Vorauskasse. Der Mindestbestellwert beträgt 70 €. Der Transport von Lieferungen ins Ausland erfolgt stets auf Rechnung des Käufers.

4. Rückgaberecht und Beanstandungen:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung ist die Rücksendung der Ware möglich. Eine Rücksendung ist nur in Originalverpackung, als ausreichend frankierte Paketsendung unter Beifügung der Rechnung möglich. Die Ware muss sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Schäden aus Warenrücksendungen, welche auf grobes Verschulden, oder mangelhafter Verpackung bzw. unsachgemäßer Behandlung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
Transportschäden sind, soweit der Auftraggeber haftet, diesem innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung unter gleichzeitiger Einsendung eines schriftlichen Schadensprotokolls zu melden. Transportschäden sind vom Transportunternehmen zu bestätigen und uns sofort zu melden. Reklamationen, die nicht vom Transportunternehmen bestätigt wurden, können nicht berücksichtigt werden.

5. Zahlung:
Lieferungen erfolgen im Posterversand ausschließlich per Nachnahme. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und bei Lieferung der Ware zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 20 %.

6. Lagerung und Weiterverkauf:
Mit Übernahme der Ware verpflichtet sich der Käufer, diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und unserer Hinweise zu lagern, zu transportieren bzw. über die Ware zu verfügen. Alle in Originalverpackungen von uns verkauften Waren müssen zumindest im die Waren unmittelbar umschließenden Originalhüllgut (= Originalgebinde) - bei sonstigen Ausschluss aller wie immer gearteter Ansprüche uns gegenüber - weiterverkauft werden. Nur Ware, deren Weiterverkauf in Teilmengen von vornherein gemäß dem Inhalt des Kaufvertrages vorgesehen ist, kann anders als im Originalhüllgut (= Originalgebinde) abgegeben werden. Jedenfalls ist der Käufer verpflichtet seine Abnehmer hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Ware zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und von uns gegebenen Hinweise (auch auf Beipackzetteln und in Form von Gebrauchsanweisungen) zu informieren; bei Verletzung dieser Informationspflicht sind alleine schon deshalb jegliche wie immer geartete Ansprüche seitens des Käufers uns gegenüber ausgeschlossen. Sollte wider Erwarten der Abnehmer des Käufers uns gegenüber Ansprüche geltend machen können, so ist im Falle der Verletzung dieser Informationspflicht des Käufers gegenüber seinem Abnehmer der Käufer verpflichtet, uns vollkommen schad- und klaglos zu halten.

7. Gewährleistung und Schadenersatz:
Allfällige Mängelrügen hinsichtlich offener Mängel und erkennbarer Fehlmeldungen muss der Käufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Empfang der Ware - auch beim Fehlen zugesagter Eigenschaften - (bei Teillieferung beginnt der Fristenlauf mit Empfang der entsprechenden Teillieferung) mittels Einschreiben erheben. Zur Fristwahrung ist die Postaufgabe ausreichend. Im Falle der Fristversäumung sind alle wie immer gearteten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche wegen Irrtums erloschen. Dasselbe gilt bei empfehlungswidriger oder unsachgemäßer Anwendung, Versendung, Behandlung oder Lagerung der Ware. Soweit nicht allfällige Ansprüche des Käufers ohnehin erloschen sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung unter Ausschluss aller sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl auf die Verbesserung bzw. den Austausch allfälliger mangelhafter Ware, die uns zu diesem Zweck frei Haus vom Käufer zurückzusenden ist. Sollten wir Gewährleistungsansprüche anerkennen, Gewährleistungszusagen treffen oder Handlungen in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung tätigen, so wird dadurch weder die ursprüngliche Gewährleistungsfrist unterbrochen oder verlängert, noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen. Auch erwächst dem Käufer daraus kein neuer Erfüllungsanspruch. Sollten wir - ohne dass dem Käufer (mehr) ein Gewährleistungsanspruch zusteht - wider Erwarten Leistungen unentgeltlich erbringen, so gelten diese als Kulanz und kann der Käufer daraus keinerlei wie immer gearteten Ansprüche ableiten. Soweit wir dem Käufer Prospekte bzw. Proben übergeben haben, werden diese nicht Vertragsinhalt, außer es wird dies von uns schriftlich ausdrücklich zugesagt. Auch in diesem Fall sind jedoch geringfügige Abweichungen der Lieferung gegenüber Prospektinhalt bzw. Probe zulässig. Irrtümliche Erklärungen unsererseits sind für uns auch dann unverbindlich, wenn der Irrtum nicht offenbar auffallen musste. Zusagen von unseren Dienstnehmern bzw. Beauftragten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines unserer im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen, soweit nicht eine schriftliche Handlungsvollmacht unsererseits vorliegt. Für von uns nicht im Einzelfall ausdrücklich empfohlene Mischungen mit anderen Produkten übernehmen wir keinerlei Haftung, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Resistenzen, Spritztechnik können zur Folge haben, dass entweder unser Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Folgen sind wir nicht haftbar. Wir haften - wenn nicht ohnehin schon derartige Schäden oder Nachteile nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, wofür jedoch den Käufer die Beweislast trifft. Die Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Käufers ist auf ein Jahr verkürzt.

8. Eigentumsvorbehalt und Zessionsverbot:
Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Ware vereinbarten Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten (z. B. Zinsen, Kosten) bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er darf sie jedoch vor vollständiger Bezahlung des für die Ware an uns zu leistenden Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten einem Dritten weder verpfänden, sicherungsübereignen oder auf sonstige Weise zugunsten eines Dritten belasten oder einem Dritten unentgeltlich übereignen. Sollte die Ware gepfändet werden, so hat der Käufer die Verpflichtung, dies uns unverzüglich schriftlich zu melden. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenverbindlichkeiten an einen Dritten weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt hiermit seine ihm gegenüber dem Dritten zustehende Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen an uns zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung samt Nebenverbindlichkeiten ab. Der Käufer hat sofort in seinen Handelsbüchern bei der gegenständlichen ihm gegenüber dem Abnehmer zustehenden Forderung anzumerken, dass letztere an uns sicherungsweise abgetreten ist. Wir sind berechtigt, diese Anmerkung zu kontrollieren. Alle direkt beim Käufer für die sicherungs-zessionsgegenständlichen Forderungen eingehenden Kundenzahlungen an Kapital- und Nebengebühren gelten als dem Käufer treuhändig für uns anvertraut. Derartige dem Käufer zukommende Beträge hat der Käufer - ohne sie mit seinem Vermögen zu vermengen - sofort auf eines unserer Konten zur Einzahlung zu bringen. Gehen für die sicherungszessionsgegenständlichen Forderungen beim Käufer Wechsel bzw. Schecks ein, so hat der Käufer diese Wechsel bzw. Schecks unverzüglich - mit entsprechendem Indossament, soweit es sich nicht um Inhaberschecks handelt - uns zu übergeben. Der Käufer darf die ihm gegenüber dem Dritten aus dem Weiterverkauf der Ware zustehende Forderung samt Nebenansprüchen weder ganz noch teilweise an andere Personen als an uns abtreten, verpfänden oder sonst wie über die Forderung zugunsten Dritter verfügen.

9. Ausschluss von Aufrechnungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht, Zurückbehaltungsrecht:
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit allfälligen, ihm zustehenden Ansprüchen gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder die Bezahlung unserer Forderungen wegen seiner eigenen Ansprüche zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Käufer uns gegenüber Gewährleistungsansprüche zustehen sollten. Der Käufer ist so hin auch nicht berechtigt, von der Bestimmung des § 1052 ABGB Gebrauch zu machen. Des weiteren ist der Käufer nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht welcher Art immer an in unserem Eigentum stehenden Sachen auszuüben. Klargestellt wird, dass unser Kompensationsrecht unberührt bleibt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die dem Käufer uns gegenüber obliegenden Leistungen Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit uns geschlossenen Kaufverträgen ist Wien.

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Dr. Karl Lueger-Ring 6, 1010 Wien
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